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   OLG Hamm, 14.03.2003 - 11 UF 87/02   

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https://dejure.org/2003,4554
OLG Hamm, 14.03.2003 - 11 UF 87/02 (https://dejure.org/2003,4554)
OLG Hamm, Entscheidung vom 14.03.2003 - 11 UF 87/02 (https://dejure.org/2003,4554)
OLG Hamm, Entscheidung vom 14. März 2003 - 11 UF 87/02 (https://dejure.org/2003,4554)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berechnung des Umfangs der Unterhaltspflicht; Gesteigerte Unterhaltspflicht gegenüber minderjährigem Kind; Anrechnungsfreie Belassung des Einkommens aus überobligatorischer Arbeitsleistung; Berücksichtigung von Fahrtkosten mit eigenem Pkw; Berechtigung zur Benutzung ...

  • Judicialis

    ZPO § 530; ; ZPO § 531; ; ZPO § 621 d; ; BGB §§ 1601 ff.; ; BGB § 1603 Abs. 2; ; BGB § 1612 b Abs. 5; ; KJHG § 94 Abs. 4; ; BErzGG § 9 Satz 2

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zur Unterhaltsberechnung nach der neuen Mängelfallrechtssprechung des BGH

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2003, 2461
  • FamRZ 2003, 1962
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 12.07.1990 - XII ZR 85/89

    Bindung des Gerichts im Abänderungsverfahren; Berücksichtigung von

    Auszug aus OLG Hamm, 14.03.2003 - 11 UF 87/02
    Zwar ist die titulierte Höhe des Unterhalts im Rahmen eines andere Unterhaltsansprüche betreffenden Rechtsstreits im Regelfall ohne Bedeutung, weil davon ausgegangen werden kann, dass bei Abweichungen von der materiellen Rechtslage, die Abänderung des Titels möglich ist (BGH FamRZ 1990, S. 1091, 1094; FamRZ 1992, S. 797, 798), hier ist aber eine solche Möglichkeit für die zurückliegenden Zeiträume nicht ersichtlich.

    Da es bei einem absoluten Mangelfall bleibt, ist weiterhin mit den Mindestbedarfsbeträgen der Berechtigten zu rechnen, jedoch sind nun auch für Janine 135 % des Regelbetrag einzusetzen, da nach der Rechtsprechung des BGH der titulierte Betrag keine Rolle spielt, wenn dessen Abänderung möglich ist (BGH FamRZ 1990, S. 1091, 1094).

  • BGH, 22.01.2003 - XII ZR 2/00

    Höhe des Unterhalts im absoluten Mangelfall

    Auszug aus OLG Hamm, 14.03.2003 - 11 UF 87/02
    Zur Unterhaltsberechnung nach der neuen Mängelfallrechtsprechung des BGH (XII ZR 2/00 - Urteil vom 22.1. 2003).

    Zur Frage der Mangelverteilung hat der BGH seine Rechtsprechung im Urteil vom 22.01.20tp (Az. XII ZR 2/00) geändert und ausgeführt, dass im absoluten Mangelfall der Einsatzbetrag für den unterhaltsberechtigten Ehegatten mit dem seiner Lebenssituation entsprechenden notwendigen Eigenbedarf und der Einsatzbetrag gleichrangiger Kinder mit 135 % des Regelbetrags zu bemessen sei.

  • OLG Hamm, 14.09.1994 - 11 UF 31/94

    Anrechnung des Erziehungsgeldes auf Trennungsunterhalt

    Auszug aus OLG Hamm, 14.03.2003 - 11 UF 87/02
    Anders liegt der Fall, wenn es um den Unterhaltsanspruch der Mutter geht, die minderjährige Kinder betreut, denn das Erziehungsgeld wird ja gerade gezahlt, um ihr die Betreuung der Kinder ohne Aufnahme einer Erwerbstätigkeit zu ermöglichen (OLG Hamm, FamRZ 95, S. 805).
  • BGH, 18.03.1992 - XII ZR 1/91

    Unterhaltsansprüche ehelicher und nichtehelicher Kinder - Geltendmachung

    Auszug aus OLG Hamm, 14.03.2003 - 11 UF 87/02
    Zwar ist die titulierte Höhe des Unterhalts im Rahmen eines andere Unterhaltsansprüche betreffenden Rechtsstreits im Regelfall ohne Bedeutung, weil davon ausgegangen werden kann, dass bei Abweichungen von der materiellen Rechtslage, die Abänderung des Titels möglich ist (BGH FamRZ 1990, S. 1091, 1094; FamRZ 1992, S. 797, 798), hier ist aber eine solche Möglichkeit für die zurückliegenden Zeiträume nicht ersichtlich.
  • BGH, 21.06.2006 - XII ZR 147/04

    Auswirkung des Erziehungsgeldes auf die Unterhaltspflicht

    Überwiegend wird in Rechtsprechung und Literatur jedoch die Auffassung vertreten, dass sich ein Ehegatte sein Erziehungsgeld nur gegenüber den Unterhaltsansprüchen seiner Kinder als Einkommen anrechnen lassen müsse, nicht hingegen bei der Bemessung des eigenen Unterhaltsanspruchs im Rahmen einer Mangelverteilung mit Kindern des unterhaltspflichtigen Ehegatten aus seiner ersten Ehe (vgl. etwa OLG Hamm FamRZ 2003, 1962, 1963; Eschenbruch/Mitteldorf Der Unterhaltsprozess 3. Aufl. Rdn. 6398).
  • OLG Hamm, 06.03.2008 - 2 UF 117/07

    Nachehelicher Unterhalt wegen Kindesbetreuung - Gesetzesänderung zum 1. 1. 2008 -

    Für die Vergangenheit ist nach ständiger Rechtsprechung des Senats jedenfalls dann auf den titulierten und nicht auf den geschuldeten Kindesunterhalt abzustellen, wenn mangels Vorliegens der Verzugsvoraussetzungen der an sich geschuldete (höhere) Kindesunterhalt im Wege der Abänderungsklage nicht gem. den §§ 286 Abs. 1, 1613 Abs. 1 BGB, 323 Abs. 3, S. 2 ZPO nachgefordert werden kann (vgl. auch OLG Hamm, 11. Senat für Familiensachen, FamRZ 2003, 1962, 1963).
  • OLG Karlsruhe, 20.08.2004 - 2 UF 39/04

    Kindesunterhalt: Berücksichtigung des Splittingvorteils aus einer neuen Ehe des

    Dies ergibt sich aus § 9 BundeserziehungsgeldG, der eine Ausnahme von der Nichtberücksichtigung des Erziehungsgeldes nur für den Fall vorsieht, dass der gem. § 1603 Abs. 2 BGB Unterhaltspflichtige dieses bezieht (vgl. OLG Hamm, FamRZ 1995, 805; 2003, 1962).
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